Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen Stand 09/2025

1. Allgemeines

1.1 Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen (AGB).
Sie gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Besteller, sofern keine abweichenden Vereinbarungen schriftlich getroffen werden.

1.2 Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nicht, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3 Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB.

1.4 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Eine einseitige Änderung durch Schweigen des Vertragspartners gilt nicht als Zustimmung.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend.

2.2 Verbindlich sind nur schriftliche oder in Textform (z. B. per E-Mail) erteilte Bestätigungen.
Auch Lieferscheine oder Rechnungen gelten als Bestätigung.

3. Preise

3.1 Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3.2 Wir sind berechtigt, Kostensteigerungen (insbesondere für Rohstoffe, Energie, Transport, Verpackung, Löhne) in angemessenem Umfang an den Besteller weiterzugeben.
Preisanpassungen werden dem Besteller mitgeteilt.

3.3 Maßgeblich für die Berechnung ist das bei uns festgestellte und kontrollierte Gewicht.
Natürlicher Gewichts- oder Gefrierschwund geht zu Lasten des Bestellers.

3.4 Die Kosten für die Lizenzierung von Serviceverpackungen nach dem Verpackungsgesetz sind im Verkaufspreis enthalten.

4. Zahlung / Aufrechnung / Zurückbehaltungsrecht

4.1 Unsere Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.

4.2 Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes nach § 288 Abs. 2 BGB (9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz).

4.3 Eine Aufrechnung durch den Besteller ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

4.4 Wir sind berechtigt, unsere Forderungen an Dritte abzutreten.

5. Lieferzeit / Lieferung

5.1 Lieferzeiten sind unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt.

5.2 Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen oder vergleichbare Umstände berechtigen uns, die Lieferung hinauszuschieben oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Mehrwegtransportverpackungen (MTV) wie Rollcontainer, Kisten oder Paletten sind im Tauschverfahren zurückzugeben.
Rückstände werden regelmäßig abgerechnet.

6. Elektronische Rechnungsstellung

6.1 Zustimmung und Rechtsgrundlage
Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung ausdrücklich zu. Grundlage sind § 14 UStG sowie die Vorgaben des Wachstumschancengesetzes.

6.2 Übergangsfristen
– Für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen (B2B) gilt ab 1. Januar 2025 die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer Rechnungen.
– Bis einschließlich 31. Dezember 2026 dürfen Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von weniger als 800.000 EUR weiterhin Papierrechnungen oder andere elektronische Formate nutzen.
– Für alle übrigen Unternehmen gilt eine Übergangsfrist bis 31. Dezember 2026.
Ab 1. Januar 2027 sind ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen im europäischen Standardformat EN16931 zulässig.

6.3 Technische Anforderungen
Der Kunde verpflichtet sich, die technischen Voraussetzungen für den Empfang und die Verarbeitung strukturierter elektronischer Rechnungen (z. B. XRechnung, ZUGFeRD 2.2 im EN16931-Format) bereitzuhalten.

6.4 Widerruf
Ein Widerruf der Zustimmung ist möglich; eine Ausstellung von Papierrechnungen erfolgt jedoch nur innerhalb der gesetzlichen Übergangsfristen und kann mit Zusatzkosten verbunden sein.

7. Lagerung / Hygiene

Der Besteller ist verpflichtet, die gelieferte Ware gemäß den geltenden Hygienevorschriften sowie den deklarierten Temperaturangaben zu lagern
(Frischware bei der angegebenen Lagertemperatur, Tiefkühlware bei mindestens –18 °C).

8. Mängelrüge / Haftung

8.1 Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen (§ 377 HGB).

– Bei verderblichen Waren beträgt die Rügefrist höchstens 24 Stunden.
– Bei flüssigen Milchprodukten (z. B. Milch, Joghurt, Sahne) höchstens 6 Stunden.

Nach Ablauf dieser Fristen gilt die Ware als genehmigt.

8.2 Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung, spätestens innerhalb von 2 Tagen, anzuzeigen.

8.3 Bei berechtigter Beanstandung leisten wir nach unserer Wahl Ersatz oder Gutschrift.

9. Eigentumsvorbehalt

9.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

9.2 Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
Die Forderung des Bestellers aus dem Weiterverkauf tritt er bereits jetzt in Höhe unserer Forderung an uns ab.

9.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 20 %, geben wir Sicherheiten auf Verlangen frei.

10. Verpackungen und Mehrwegtransportverpackungen (MTV)

10.1 Transport- und Umverpackungen nehmen wir nach § 15 VerpackG zurück.
Die Transportkosten trägt der Besteller, die Entsorgungskosten wir.

10.2 Mehrwegtransportverpackungen (MTV) bleiben unser Eigentum.
Sie sind innerhalb von 14 Tagen in ordnungsgemäßem Zustand zurückzugeben.

10.3 Für nicht zurückgegebene MTV behalten wir uns vor, eine Verlustpauschale gemäß unserer aktuellen Preisliste zu berechnen.

11. Gerichtsstand / Erfüllungsort

11.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist unser Firmensitz.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, unser Firmensitz. (Bensheim)