Die E-Rechnung wird für Unternehmen schrittweise verpflichtend.
Ab dem 1. Januar 2027 endet für Rechnungsaussteller
mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro die allgemeine Übergangsfrist.
Auch für viele Gastronomiebetriebe gewinnt das Thema deshalb weiter an Bedeutung.
Gut zu wissen: Wir sind bereits vorbereitet.
Als Ihr Lieferant versenden wir schon heute alle Rechnungen im
ZUGFeRD-Format. Damit stehen neben der lesbaren PDF-Rechnung
auch strukturierte Rechnungsdaten für die digitale Weiterverarbeitung zur Verfügung.
Was ändert sich ab dem 1. Januar 2027?
Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von mehr als 800.000 Euro müssen ihre
Rechnungen über inländische Geschäfte zwischen Unternehmen ab 2027 grundsätzlich
als E-Rechnung ausstellen. Ein einfaches PDF erfüllt die Anforderungen an eine
E-Rechnung nicht. Geeignete Formate sind beispielsweise ZUGFeRD oder XRechnung.
Was bedeutet das für Gastronomiebetriebe?
Für den normalen Restaurantbesuch eines privaten Gastes ändert sich nichts.
Rechnungen an Privatpersonen fallen nicht unter die verpflichtende E-Rechnung.
Auch Kleinbetragsrechnungen bis einschließlich 250 Euro brutto
dürfen weiterhin als klassischer Kassenbeleg oder in einem anderen zulässigen
Rechnungsformat ausgegeben werden.
Relevant wird die Neuregelung insbesondere dann, wenn ein Gastronomiebetrieb
Leistungen an ein anderes inländisches Unternehmen abrechnet. Typische Beispiele sind:
- größere Geschäftsessen über 250 Euro,
- Firmenfeiern und Betriebsveranstaltungen,
- Cateringaufträge,
- Tagungen und Gruppenbuchungen.
Dabei spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Rechnung per Überweisung,
Karte oder bar bezahlt wird. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann auch
bei einer Zahlung vor Ort eine E-Rechnung erforderlich sein.
Was sollten Gastronomiebetriebe jetzt prüfen?
Unternehmen sollten die verbleibende Zeit nutzen und ihre internen Abläufe
sowie die eingesetzten Systeme überprüfen:
- Kann das Kassen- oder Rechnungssystem E-Rechnungen erstellen?
- Können ZUGFeRD- oder XRechnungen empfangen und verarbeitet werden?
- Wie werden die vollständigen Firmendaten eines Geschäftskunden erfasst?
- Wie wird die E-Rechnung anschließend an den Kunden übermittelt?
- Ist die ordnungsgemäße elektronische Aufbewahrung sichergestellt?
Auf der Lieferantenseite sind wir bereits vorbereitet.
Unsere Kunden erhalten schon heute alle Rechnungen im ZUGFeRD-Format.
Dadurch können die Rechnungsdaten digital ausgelesen und mit geeigneten
Buchhaltungs- oder Warenwirtschaftssystemen effizient weiterverarbeitet werden.
Unser Tipp: Stimmen Sie Kassensystem, Buchhaltung und
betriebliche Abläufe frühzeitig aufeinander ab. So vermeiden Sie Zeitdruck
und Rückfragen Ihrer Geschäftskunden.
Stand: Juli 2026. Die Informationen geben einen allgemeinen Überblick
und ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.