Registrierungspflicht für Serviceverpackungen zum 1. Juli 2022

  • Ab dem 1. Juli 2022 gilt eine Registrierungspflicht für Serviceverpackungen Erklärfilm (VerpackG).
  • Sie müssen die Registrierung im Verpackungsregister LUCID  vornehmen.
  • Um ihre verpackungsrechtlichen Pflichten zu erfüllen, können Sie von einer Sonderregelung Gebrauch machen und ihre Serviceverpackungen vom Lieferanten oder Großhändler vorbeteiligt kaufen. In diesem Fall hat dieser bereits für das Recycling der Verpackungen bezahlt und die Systembeteiligung übernommen. Bis zum 1. Juli 2022 müssen Letztvertreiber, welche ihre Verpackungen ausschließlich vorbeteiligt kaufen, das auch bei der Registrierung im Verpackungsregister LUCID angeben. Sie bestätigen den ausschließlich vorbeteiligten Kauf ihrer Serviceverpackungen durch Ankreuzen der Checkbox „Ausschließlich vorbeteiligte Serviceverpackungen“.
  • Das heißt, wenn Sie Serviceverpackungen, über FRIPA beziehen, haben Sie bis auf Ihre Registrierung in LUCID keine weiteren Formalien nach dem Verpackungsgesetz zu beachten.

Weitere Informationen finden Sie unter Verpackungsregister